Beschilderungsfirma Hofmann

Halteverbot für den Umzug in Mainz einrichten

Die Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie in Main beim
Stadtplanungsamt Amt 61
Abteilung Straßenverkehrsbehörde
Zitadelle Bau B
55131 Mainz
Tel. 06131.12 37 82
Fax 06131.12 34 07
eMail:
stadtplanungsamt-strassenverekehrsbehoerde@stadt.Mainz.de

Info Link zur Straßenverkehrsbehörde in Mainz:
https://www.mainz.de/vv/produkte/stadtplanungsamt/temporaere-halteverbotszone-beantragen.php

Der Antrag kann Formlos (Mustervorlage) per eMail gestellt werden.
 

Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.

Abholinformationen / Halteverbotsschilder selbst aufstellen.

AGB Halteverbot

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Halteverbotsschilder mieten / Info zu VZ

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VZ 283-20 nach StVO
 Haltverbot Ende
Rechte Seite

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 Haltverbot Anfang
Rechte Seite

 

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Schilderdienst Umzüge Hofmann
 Wiesbaden
0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. bis Sa. von 7:00 Uhr - 20:00 Uhr
oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Für den Fall das Sie bei uns Halteverbotsschilder ausleihen möchten Warten Sie bitte mit der Beauftragung an uns nicht bis Sie von der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erhalten haben.
Die Behörde benötigt für das Ausstellen oft mehrere Wochen.
Wir benötigen 2 Tage Vorlaufzeit für das Herstellen der individuellen Datumsschilder (wann die Halteverbotszone gelten soll).

VZ 1060-31 Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen

VZ 1060-31 Haltverbot
 auch auf dem Seitenstreifen

VZ Warnkegel

Warnkegel

Stand 02.01.2024