Der Gesetzgeber schreibt vor, die Verkehrszeichen mindestens 4 Werktage (Mo.-Sa.), (in Mainz 5 Tage), vor Beginn der Gültigkeit aufzustellen, wobei der Tag des Aufstellens und der Tag der Gültigkeit (z.B. Umzugstag) nicht zählt. Eine Beweissicherungsliste ist von Ihnen zu erstellen und im Original mitzuführen. Beachten Sie bitte in eigenem Interesse weitere Vorgaben der Behörden. Wir empfehlen Ihnen mindestens das erste und letzte Fahrzeug, welches in der von Ihnen eingerichtete Halteverbotszone steht zu fotografieren. Sinnvoll ist auch das Notieren der Ventilstände. Suchen Sie sich ein Rad aus, z.B. das rechte Vorderrad. Das Ventil befindet sich an der Stelle, an der bei der Uhr die Ziffer 3 befindet. Sie notieren VR3. Eine Beweisliste fängt mit dem ersten Fahrzeug der Halteverbotszone an und kann so aussehen:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung der oben genannten Verkehrszeichen parkten folgende Fahrzeuge im ausgeschilderten Bereich: WI – GH 7 Mercedes VR3 Freier Parkplatz MZ – KT 2 Opel VR7 SWA – PR VW VR2
Auf diese Weise können Sie Beweisen, wenn dasselbe Fahrzeug dort parkt und jetzt einen anderen Ventilstand hat, dass das Fahrzeug weggefahren wurde und später wieder geparkt wurde und der Fahrer von der neuen Beschilderung Kenntnis hat.
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