Was macht der Stuhl auf dem Parkplatz?
Am Umzugstag muss genügend Halteplatz für den Möbelwagen an der Be- und Entladestelle vorhanden sein. Unser Akquisiteur wird, wenn er die Notwendigkeit des Einrichten einer Ladezone erkennt, dies mit Ihnen durchsprechen.
Natürlich kann es vorkommen, das er die Örtlichkeiten an der Abladestelle nicht kennt, er wird Ihnen für jeden Hinweis dankbar sein.
Halteplatz mit dem eigenen PKW zu reservieren ist zu unsicher da man nicht mit Bestimmtheit am Abend vor dem Umzug einen Parkplatz im unmittelbaren Eingangsbereich finden kann, zum anderen ungeeignet, da bereits ein kleiner Möbelwagen einen Platz von rund 10 m zum Einparken benötigt.
Eigenmächtiges Reservieren öffentlicher Verkehrsfläche ist verboten (Amtsanmaßung), ohne Genehmigung aufgestellte Schilder können von der Polizei / Straßenverkehrsbehörde, für Sie kostenpflichtig, entfernt werden und zusätzlich mit einem beträchtlichem Bußgeld belegt werden.
Mit Bügelbrett, Stuhl und Blumenständer verbarrikadierter Parkplatz ist eine Selbsthilfe, wie sie zwar oft zu beobachten ist, aber wer die Hindernisse wegräumt kann dort unbesorgt parken. Im übrigen ist dass verbringen von Gegenständen in den öffentlichen Verkehrsraum ebenfalls strafbar.
Kurzum, muss an der Lade- oder Abladestelle mit parkenden PKW´s gerechnet werden, oder sind gar Parkscheinautomaten vorhanden, so sollten Halteverbotsschilder aufgestellt werden.
Wir beantragen für Sie die entsprechende Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone und veranlassen für Sie das Aufstellen der Schilder, wie vorgeschrieben, 4 Tage vor dem Umzug.
Ist vor dem Haus bereits absolutes Halteverbot fest eingerichtet, so müssen wir für den Möbelwagen am Umzugstag eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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