*** 5 Dinge die den Preis der HVZ verändern können.
1.) Nach Beauftragung des AG zum Einrichten von Halteverbot, nimmt die Fa. Umzüge Hofmann vor dem Stellen der Verkehrszeichen, eine Ortsbesichtigung vor. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Stellen der Schilder nicht möglich oder entbehrlich ist, so berechnet die Fa. Umzüge Hofmann dem AG hierfür € 34,-- für das Besichtigen / der telefonischen Berichterstattung. Die Kosten für das Einrichten der Halteverbotszone entfallen dann, ein eventuelles Guthaben aus der Vorabüberweisung wird Ihnen dann erstattet.
2.) Nach der Vorabbesichtigung stellt die Fa. Umzüge Hofmann, wenn Sie es wünschen, bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone. Im Falle der (sehr seltenen) Ablehnung der Behörde wird der AG telefonisch informiert, die Kosten für die Antragsstellung (Verwaltungsaufwand) werden dem AG von der Fa. Umzüge Hofmann mit € 15,-- zuzüglich der Kosten für die Vorabbesichtigung, in Rechnung gestellt und mit der Vorauskasse verrechnet / rückerstattet.
3.) Auf Ihren Wunsch stellen wir für Sie bei der Straßenverkehrsbehörde den Genehmigungsantrag. Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen in Wiesbaden die Gebühren € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Genehmigung beträgt in der Regel zwei Wochen. Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig zum selben Preis wie bei der Straßenverkehrsbehörde, ohne Zuschlag, die Genehmigung erhalten.
4.) In einigen Orten wie z.B. Mainz wird beim Aufstellen von Halteverbotsschildern auf Bewirtschafteten Parkflächen, dies sind Parkflächen, die gebührenpflichtig sind, von der Straßenverkehrsbehörde ein Parkgebührenausfall erhoben. Diese Gebühr wird Ihnen gesondert zusätzlich weiter berechnet und wird Ihnen an Hand des Gebührenbescheides der Straßenverkehrsbehörde belegt. In Mainz wird zurzeit € 11.-- pro PKW Parkplatz, der abgesperrt wird, und pro Tag, an dem der Umzug stattfindet, berechnet
5.) Sollte das Stellen von zusätzlichen Verkehrszeichen notwendig werden, z.B. Zeichen 283-30 StVO bei extrem langen Ladezonen z.B. für LKW + Anhänger, zusätzliches einrichten von absolutem Halteverbot auf der gegenüberliegenden Seite usw. so wird für jedes weitere Schild, inkl. Mast und 2 Bodenplatten, € 36,-- berechnet.
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