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Halteverbot (HV) / Ladezone / Halteverbotszone (HVZ)
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Eine kurzfristige Genehmigung für Halteverbot in Wiesbaden können Sie über uns zum selben Preis wie bei der Straßenverkehrsbehörde, ohne Zuschlag erhalten. Einfach über unser Bestellformular per Klick mitbestellen.
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Wer Endverbrauchern gewerbsmäßig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (USt) anzugeben. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein, der Endverbraucher muss nicht selbst die MwSt. / den Bruttopreis ausrechnen. Die bloße Angabe von Nettopreisen, auch mit Zusätzen wie „zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer“, gegenüber Letztverbrauchern ist somit unzulässig. Wir meinen, wer mit Preisen ab € xy wirbt, bringt damit zum Ausdruck, meine Leistung kostet mindestens € xy, aber eher mehr. Unsere Preisangaben sind immer Endpreise.
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Die Verkehrsschilder müssen mindestens 4 Werktage (in Mainz 5 Tage) vor dem Umzug aufgestellt werden wobei der Tag des Aufstellen und der Tag der Gültigkeit (Umzugstag) nicht zählt. Wir wissen auch welche Gemeinden Halteverbotszeichen 286 und welche nach 283 vorschreiben und was sonst noch beachtet werden muss. Sie können Halteverbot (HV) / Absperrung für Ihren Umzug hier online bestellen.
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Die Aufstellung eines Schrägaufzuges zum Umzug bedarf einer gesonderten Genehmigung!
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*** 5 Dinge die den Preis der HVZ verändern können.
1.) Nach Beauftragung des AG zum Einrichten von Halteverbot, nimmt die Fa. Umzüge Hofmann vor dem Stellen der Verkehrszeichen, eine Ortsbesichtigung vor. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Stellen der Schilder nicht möglich oder entbehrlich ist, so berechnet die Fa. Umzüge Hofmann dem AG hierfür € 34,-- für das Besichtigen / der telefonischen Berichterstattung. Die Kosten für das Einrichten der Halteverbotszone entfallen dann, ein eventuelles Guthaben aus der Vorabüberweisung wird Ihnen dann erstattet.
2.) Nach der Vorabbesichtigung stellt die Fa. Umzüge Hofmann, wenn Sie es wünschen, bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone. Im Falle der (sehr seltenen) Ablehnung der Behörde wird der AG telefonisch informiert, die Kosten für die Antragsstellung (Verwaltungsaufwand) werden dem AG von der Fa. Umzüge Hofmann mit € 15,-- zuzüglich der Kosten für die Vorabbesichtigung, in Rechnung gestellt und mit der Vorauskasse verrechnet / rückerstattet.
3.) Auf Ihren Wunsch stellen wir für Sie bei der Straßenverkehrsbehörde den Genehmigungsantrag. Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen in Wiesbaden die Gebühren € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Genehmigung beträgt in der Regel zwei Wochen. Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig zum selben Preis wie bei der Straßenverkehrsbehörde, ohne Zuschlag, die Genehmigung erhalten.
4.) In einigen Orten wie z.B. Mainz wird beim Aufstellen von Halteverbotsschildern auf Bewirtschafteten Parkflächen, dies sind Parkflächen, die gebührenpflichtig sind, von der Straßenverkehrsbehörde ein Parkgebührenausfall erhoben. Diese Gebühr wird Ihnen gesondert zusätzlich weiter berechnet und wird Ihnen an Hand des Gebührenbescheides der Straßenverkehrsbehörde belegt. In Mainz wird zurzeit € 11.-- pro PKW Parkplatz, der abgesperrt wird, und pro Tag, an dem der Umzug stattfindet, berechnet
5.) Sollte das Stellen von zusätzlichen Verkehrszeichen notwendig werden, z.B. Zeichen 283-30 StVO bei extrem langen Ladezonen z.B. für LKW + Anhänger, zusätzliches einrichten von absolutem Halteverbot auf der gegenüberliegenden Seite usw. so wird für jedes weitere Schild, inkl. Mast und 2 Bodenplatten, € 36,-- berechnet.
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*Fullservice, also kein einfacher Schilderverleih, Sie müssen uns nur sagen wann Sie wo laden oder abladen wollen, den Rest auch die Einholung der Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde erledigen wir.
**Die Standard Halteverbotszone besteht aus 2 Halteverbots Schilder mit Zeitzusatz, 2 Masten, 2 Verkehrszeichen 1060-31 und 4 bis 6 Bodenplatten.
Die Ladezone wird von uns einige Tage vor dem Umzug nach den behördlichen Vorgaben eingerichtet. Eine Kopie der von uns erstellten Beweissicherungsliste geht Ihnen umgehend per eMail zu. Nach dem Umzug werden die Halteverbotsschilder von uns wieder abgeholt.
Diese auch Parkverbot oder Umzugsschilder genannten Halteverbot Schilder können wir für Ihren Umzug in fast allen Orten im Rhein-Main-Gebiet wie zum Beispiel, Bad Schwalbach, Bad Soden, Bremthal, Eltville, Eppstein, Flörsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Hattersheim, Hochheim, Hofheim, Idstein, Ingelheim, Kelkheim, Krifte, Mainz, Niedernhausen, Schwalbach, Taunusstein, Wiesbaden usw. aufstellen.
Dies ist z.B. dann für Sie von Nutzen, wenn Sie mit einem Leih-LKW von außerhalb Ihren eigenen Umzug durchführen.
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Schilderdienst Hofmann
Wiesbaden 0611.44 33 88 eMail: info@Umzuege-Hofmann.de
Sie erreichen uns telefonisch Mo. bis Sa. von 7:00 Uhr - 20:00 Uhr oder schicken Sie uns eine eMail.
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Stand 14.07.2023
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